Kommilo ist ein schwarzes Brett: Deine Anzeige wird Studierenden angezeigt, und sie melden sich direkt bei dir. Kommilo vermittelt nicht, leitet keine Nachrichten weiter und verlangt kein Geld dafür.
Du brauchst dafür kein Konto. Du füllst ein Formular aus, bestätigst deine E-Mail-Adresse — fertig. Die Anzeige läuft nach 60 Tagen automatisch ab, und du kannst sie jederzeit über den Link aus der Bestätigungsmail löschen.
Wohnungs- und Stellenanzeigen sind ein bekanntes Betrugsfeld — Vorkasse-Maschen, Fake-Inserate mit gestohlenen Bildern. Das trifft Studierende besonders hart. Wer sein Dokument in die Hand nehmen und abtippen muss, macht das nicht dreißigmal am Tag.
Ehrlich gesagt, was das nicht ist: Es ist keine Identitätsprüfung. Geprüft wird Mathematik, kein Gesicht. Wer den Standard kennt, kann eine formal gültige Zeile erfinden. Eine echte Identifizierung bräuchte die Online-Ausweisfunktion mit einem Berechtigungszertifikat des Bundesverwaltungsamts (§ 18 PAuswG). Deshalb bekommt eine bestandene Prüfung auch kein Siegel in der Anzeige — ein „geprüft"-Abzeichen würde Studierende dazu bringen, die Betrugswarnung zu überlesen, und wäre gefährlicher als gar keine Prüfung.
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO — berechtigtes Interesse an der Verhinderung von Betrug (Erwägungsgrund 47 nennt das ausdrücklich). Die Abwägung fällt so aus, weil der Eingriff der denkbar kleinste ist: Die Daten verlassen dein Gerät nicht. Ein automatisierter Abruf findet nicht statt, die Seriennummer wird nicht gespeichert und nicht übermittelt (§ 20 Abs. 2 PAuswG). Verantwortlich ist der im Impressum genannte Anbieter; Näheres in der Datenschutzerklärung.
Alle amtlichen Dokumente sind zugelassen — Personalausweis, Aufenthaltstitel und Reisepass jedes Ausstellerstaats. Eine Beschränkung auf deutsche Dokumente wäre eine Benachteiligung wegen der Herkunft (§ 19 AGG).
Alle Felder mit Stern sind Pflicht. Deine Kontaktdaten werden in der Anzeige öffentlich angezeigt — dafür gibst du sie hier ab.
Eine Anzeige, die nur die männliche Form nennt, ist bereits ein Indiz nach § 22 AGG. Ein abgelehnter Bewerber kann daraus bis zu drei Monatsgehälter verlangen (§ 15 Abs. 2 AGG), ohne die Stelle je bekommen zu haben.
Den Zusatz „(m/w/d)“ musst du nicht selbst schreiben. Kommilo ergänzt ihn beim Anzeigen automatisch. Schreibe also einfach „Werkstudent Marketing“ — angezeigt wird „Werkstudent Marketing (m/w/d)“.
Unabhängiges privates Projekt — keine Verbindung zur TU Braunschweig oder anderen Hochschulen.